AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand 27.05.2014

 

§ 1 Allgemeines

 

1. MIETSTUDIO-CRAFTWERK arbeiten ausschließlich nach folgenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, einen Widerspruch unsererseits bedarf es nicht.

2. Wenn keine bestimmte Bindungsdauer fixiert ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

3. Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit unsererseits widerrufen werden, ohne daß ein Haftungsanspruch des Kunden entsteht.

4. Verträge und Ergänzungen werden rechtswirksam, sobald sie unterzeichnet sind.

Mündliche Vereinbarungen und Absprachen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und unterzeichnet sind.

 

§ 2 Inanspruchnahme der Studios und technischer Einrichtungen

 

1. MIETSTUDIO-CRAFTWERK vermietet dem Auftraggeber, die im Mietvertrag erwähnten Räume zu dem dort festgelegten Zeitraum.

2. Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig; allein der im Mietvertrag genannte Auftraggeber hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände.

3. Mit Beendigung der Vertragsdauer sind alle angemieteten Studios in einem

aufgeräumten und gereinigtem Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung.

4. Als Leistungsort für alle von MIETSTUDIO-CRAFTWERK zu erbringenden Leistungen ist das Studiogelände in Köln-Niehl.

5. Der Auftraggeber hat sich vor oder mit Beginn des Mietzeitraumes über die

ordnungsgemäße Beschaffenheit des Studios und der Gegenstände zu überzeugen.

Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gilt das Studio und Gegenstände als

ordnungsgemäß abgenommen.

6. Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.

 

§ 3 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen

 

1. Liegt der Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von € 10,00

muß der Differenzbetrag zugezahlt werden.

2. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung übernimmt MIETSTUDIO-CRAFTWERK. Eine generelle Heizkostenpauschale gilt vom 01. September bis zum 01. April.

 

§ 4 Haftung des Auftraggebers

 

1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Dies gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, selbst wenn Transport und Versand durch MIETSTUDIO-CRAFTWERK im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden.

2. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren

Zusammenhang zur Studionutzung stehen.

3. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller

sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich.

4. Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraumes entstehenden Schäden.

5. Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von

MIETSTUDIO-CRAFTWERK entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch

gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum

Tagespreis in Rechnung gestellt.

6. Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht.

 

§ 5 Haftung der MIETSTUDIO-CRAFTWERK

 

1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.

2. MIETSTUDIO-CRAFTWERK übernimmt keine Haftung, daß Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.

3. MIETSTUDIO-CRAFTWERK übernimmt keine Haftung, für den Fall, daß dem

Auftraggeber durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.

 

§ 6 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als

anerkannt. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.

2. Alle Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach

Rechnungsdatum ohne Abzug in den Geschäftsräumen der MIETSTUDIO-CRAFTWERK zu leisten oder auf eines der angegebenen Konten zu überweisen.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Stadtsparkasse Köln Bonn zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 7 Beendigung des Vertrages

 

1. MIETSTUDIO-CRAFTWERK ist berechtigt, ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde.

2. Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der MIETSTUDIO-CRAFTWERK nicht mehr zu vereinbaren sind.

3. Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muß er 30 %, von 3 Tagen vor Mietbeginn muß er 50% der im Vertrag oder im

Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen.

 

§ 8 Gerichtstand und Erfüllungsort

 

1. Anzuwendendes Recht: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden

Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der

Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Deutschen HGB sind.